2003 stellten die Richter des Bundesverfassungsgerichts das erste Verbotsverfahren gegen die Partei NPD ein. 2017 bestätigen die Karlsruher das Urteil.
Von dpa|
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Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Es wies mit dem Urteil vom Dienstag den Verbotsantrag des Bundesrates ab.