Der Gefangene, der im Fall Maddie als Hauptverdächtiger gilt, hat einen Antrag gestellt, den Rest einer Freiheitsstrafe für eine andere Tat zur Bewährung auszusetzen. Das Landgericht Kiel wies diesen Antrag jedoch nach Braunschweig zurück. Wie das Landgericht Kiel am Dienstag mitteilte, hält sich die mit der Sache befasste Strafvollstreckungskammer für örtlich nicht zuständig, da sich am Landgericht Braunschweig schon mal mit der Frage befasst worden ist, die Strafe auszusetzen. Damals war der Mann noch in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel inhaftiert.
Braunschweig/Kiel