Eineinhalb Wochen nach der Verabschiedung im Landtag tritt die Verschärfung des bayerischen Polizeirechts an diesem Freitag in Kraft. Dann genügt schon Gefahr oder drohende Gefahr, um Überwachung und andere polizeiliche Maßnahmen wie etwa etwa DNA-Tests und Online-Durchsuchungen einzuleiten. Ein konkreter Verdacht muss nicht mehr vorliegen. Allerdings muss die Polizei die Maßnahmen in der Regel bei einem Richter beantragen, nur in Einzelfällen dürfen höhere Polizeibeamte selbst entscheiden.
Würzburg/München