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Karlsruhe: Grünes Licht für neues Wahlrecht - mit einer Einschränkung

Karlsruhe

Grünes Licht für neues Wahlrecht - mit einer Einschränkung

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    Als überwiegend verfassungsgemäß stuft das Bundesverfassungsgericht das neue Wahlrecht ein.
    Als überwiegend verfassungsgemäß stuft das Bundesverfassungsgericht das neue Wahlrecht ein. Foto: Uli Deck/dpa

    Der Vorschlag steht seit wenigen Tagen: Am 28. September 2025 soll nach dem Willen der Bundesregierung der neue Bundestag gewählt werden. Fraglich war bislang, ob die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundestagswahlrechts dafür die Grundlage sein kann. Gleich mehrere Klagen hierzu musste das Bundesverfassungsgericht prüfen. Allein das Vorlesen dieser langen Liste bei der Verkündung nahm fast sechs Minuten in Anspruch, die Begrüßung der anwesenden Vertreter noch mal etwa genauso viele.

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