Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
ZZ Fallback
Icon Pfeil nach unten

Karlsruhe: Karlsruhe prüft Ampel-Wahlrecht: nur teils verfassungswidrig

Karlsruhe

Karlsruhe prüft Ampel-Wahlrecht: nur teils verfassungswidrig

    • |
    • |
    Ob das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl 2025 angepasst wird, blieb zunächst offen. (Archivbild)
    Ob das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl 2025 angepasst wird, blieb zunächst offen. (Archivbild) Foto: Michael Kappeler/dpa

    Eine zu früh veröffentlichte Entscheidung und Durchatmen auf beiden Seiten: Im Streit um die Wahlrechtsreform hat das Bundesverfassungsgericht offiziell sein Urteil verkündet. Die von der Ampel-Regierung 2023 eingeführte Neuregelung wurde dabei von den Karlsruher Richterinnen und Richtern überwiegend bestätigt - ein nicht unwichtiger Teil aber für verfassungswidrig erklärt. Dabei ging es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden