Der Streit über das neue Bundestagswahlrecht dauert an: Während die CSU und die Bayerische Staatsregierung ihre angekündigten , dringt die Linke auf eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde. Auch in der SPD gibt es Stimmen, die sogenannte Sperrklausel auf 3,5 Prozent auch im Bund, ähnlich wie bei der Europawahl, abzusenken, weil es im Wahlrecht nicht mehr darauf ankommt, eine Mindestzahl an Direktmandaten zu gewinnen.
Verstößt das neue Wahlrecht gegen das Grundgesetz?

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