Stellen Sie sich vor, Sie wollen etwas Gutes tun und das intime Video einer 13-Jährigen, das an einer Schule die Runde macht, der Polizei melden. Damit Sie ein Beweismittel haben, lassen Sie sich das Video zuschicken – und machen sich damit strafbar, riskieren eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Denn Sie sind damit im Besitz von Kinderpornografie.
Justiz