Eine Gefängnisstrafe hat einen triftigen Grund, daran besteht ja gar kein Zweifel. Die Bedingungen, unter denen die Menschen hinter Gittern oft jahrelang leben, tragen aber kaum dazu bei, dass sie später draußen wieder Fuß fassen können. Laut Bundesverfassungsgericht sind die Regeln zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig. Die Richter halten einen Stundenlohn von teilweise unter zwei Euro für zu gering und zwingen die Länder nun nachzubessern. Zurecht.
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