Eine Gefängnisstrafe hat einen triftigen Grund, daran besteht ja gar kein Zweifel. Die Bedingungen, unter denen die Menschen hinter Gittern oft jahrelang leben, tragen aber kaum dazu bei, dass sie später draußen wieder Fuß fassen können. Laut Bundesverfassungsgericht sind die Regeln zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig. Die Richter halten einen Stundenlohn von teilweise unter zwei Euro für zu gering und zwingen die Länder nun nachzubessern. Zurecht.
Die Aufgabe deutscher Gefängnisse ist es, die Straftäterinnen und Straftäter auf ein straffreies Leben in der Gesellschaft vorzubereiten und sie nach ihrer Haft wieder einzugliedern. Schwierig, wenn sie zuvor völlig isoliert wurden.
Ehemalige Straffällige können sich unter diesen Umständen kaum resozialisieren
Häftlinge arbeiten in manchen Bundesländern unter verfassungswidrigen Umständen, haben teilweise kaum Kontakt zu Personen außerhalb der Gefängnismauern und sind stärker von psychischen Erkrankungen betroffen als die Allgemeinbevölkerung.
Als Staat und als Gesellschaft darf man diese Fakten nicht unter den Tisch kehren. Denn wir können nicht erwarten, dass sich (ehemalige) Straffällige von selbst resozialisieren, wenn sie unterbezahlt, isoliert und womöglich psychisch krank entlassen werden.