Es war im Oktober 2016, als Angela Merkel als erste deutsche Regierungschefin in den Niger gereist war. Dort lobte sie ausführlich, dass der Wüstenstaat, durch den bis dahin Hunderttausende Migranten in Richtung des kollabierten Nachbarlandes Libyen und dann Europa gezogen waren, die rechtlichen Grundlagen für den Kampf gegen Schleppernetzwerke geschaffen habe. Damals war im Niger das „Gesetz 36 zur Strafbarkeit von Schleusertätigkeiten und Menschenhandel“ gerade in Kraft getreten. Schleppern drohen seitdem bis zu 30 Jahren Haft, über 60 waren allein in den Monaten vor Merkels Besuch verhaftet worden. Rechtlich war das immer fragwürdig: Die Migranten wurden so schon Hunderte Kilometer vor der libyschen Grenze abgefangen.
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