Wer beim Bundesinnenministerium nach Informationen zum Stand des Onlinezugangsgesetzes sucht, wird tatsächlich fündig. Das OZG, heißt es dort, verpflichte alle Behörden, „bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten“. Dieser Zeitpunkt ist bekanntlich schon lange überschritten, dass der entsprechende Artikel immer noch auf der Ministeriumshomepage steht, lässt ahnen, wie es um den Umgang mit dem Onlinezugangsgesetz steht: schlecht.
Onlinezugangsgesetz