Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den für Dienstag geplanten Fluglotsenstreik genehmigt. Gegen die Entscheidung ist aber noch Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich, dessen zuständiger Richter sich für eine späte Verhandlung am Abend bereithielt. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) kündigte umgehend Berufung an.
Frankfurt/Main