Scheiden tut weh. Vor allem, was das Teilen der hart erarbeiteten Rentenansprüche angeht. Unzählige Geschiedene müssen beim Versorgungsausgleich einen dicken Brocken ihrer Altersversorgung an die oder den Ex abtreten – und sich damit abfinden, im Ruhestand oft viele Hundert Euro weniger in der Tasche zu haben. Und wenn der einstige Ehepartner stirbt?
Celle