Mit dem Regierungsentwurf eines Anti-Doping-Gesetzes kommt Bewegung in den Kampf gegen Sportbetrüger. Demnach müssten künftig Spitzensportler, die des Dopings überführt werden, mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Enthalten ist auch die „uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit“, ein Punkt, der in der Vergangenheit vor allem vom Deutschen Olympischen Sportbund abgelehnt worden war. Künftig könnten Kaderathleten belangt werden, wenn sie mit geringen Dosen von Anabolika oder dem Blutdopingmittel EPO erwischt werden. Die bisherige Gesetzeslage sieht dies nicht vor.
BERLIN/WÜRZBURG