Die Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Generalsekretärin der CSU, Dorothee Bär aus Ebelsbach (Lkr. Haßberge), weist Vorwürfe, sie könnte gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen haben, zurück. Stein des Anstoßes: Bär hat ihren heutigen Ehemann, einen Juristen, vor der Hochzeit 2006 als Mitarbeiter im Bundestag beschäftigt und bezahlt.
In einer „Erklärung“ auf ihrer Homepage schrieb die 35-Jährige am Sonntagnachmittag, „Herr Oliver Bär“ habe 30 Monate lang für ein durchschnittliches Brutto-Monatsgehalt von 1307 Euro für sie gearbeitet. Das Arbeitsverhältnis sei beendet worden, bevor sie ihn am 13. Februar 2006 standesamtlich geheiratet habe. Dieses Vorgehen entspreche dem Abgeordnetengesetz.
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In der Tat ist Bundestagabgeordneten die Beschäftigung von Ehepartnern, „eingetragenen Lebenspartnern“ und Verwandten untersagt. Auch Verlobte fallen unter dieses Verbot, so eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung. Insofern könnte es bei der Beurteilung des Falls Bär darauf ankommen, welchen Status die Beziehung hatte, als das Arbeitsverhältnis begann. Bär äußerte sich, entgegen einer ersten Ankündigung, gegenüber dieser Zeitung nicht über die Mitteilung im Internet hinaus. Dort schrieb sie, sie habe Bundestagspräsident Norbert Lammert gebeten, die Richtigkeit ihrer Angaben zu bestätigen und zu veröffentlichen.
Dem „Spiegel“, der die Anstellung von Oliver Bär jetzt öffentlich machte, hatte die CSU-Vize-Generalsekretärin gesagt: „Ich äußere mich nicht zu meinem Privatleben.“
Ob das reicht, wird die weitere Debatte zeigen. In den vergangenen Tagen schlug die Tatsache, dass Landtagsabgeordnete über viele Jahre Familienangehörige beschäftigt haben, hohe Wellen. So musste auf Druck von Parteichef Horst Seehofer der Chef der CSU-Landtagsfraktion Georg Schmid seinen Posten räumen. Zum Fall Bär sagte CSU-Sprecher Jürgen Fischer auf Nachfrage dieser Zeitung: „Entscheidend ist, dass das Beschäftigungsverhältnis mit der Hochzeit beendet wurde.“ Recherchen im Schlafzimmer lehne er ab, so Fischer.
Derweil fordern die Grünen im Bundestagswahlkreis Bad Kissingen eine „umfassende Aufklärung“. Bärs Privatleben sei ein schützenswertes Gut, heißt es in einer Mitteilung, aber die Wähler sollten wissen, wie die Mittel, mit denen sie Abgeordnete finanzieren, verwendet werden.