Helmut Kohl vergisst nicht – und er verzeiht auch nicht. Wenn das Landgericht Köln von heute an über die Klage des Altkanzlers gegen seinen früheren Ghostwriter Heribert Schwan, dessen Co-Autor Tilman Jens und den Verlag Random House verhandelt, geht es nicht nur um mindestens fünf Millionen Euro Schadenersatz, die er fordert.
BERLIN/KÖLN