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MOSKAU: Eine Pussy-Riot-Sängerin kommt frei

MOSKAU

Eine Pussy-Riot-Sängerin kommt frei

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    Berufungsverhandlung: Pussy-Riot-Sängerinnen (von links) Jekaterina Samuzewitsch, Maria Aljochina und Nadeschda Tolokonnikowa
    Berufungsverhandlung: Pussy-Riot-Sängerinnen (von links) Jekaterina Samuzewitsch, Maria Aljochina und Nadeschda Tolokonnikowa Foto: Foto: dpa

    Nach sieben Monaten Haft ist die Kremlgegnerin Jekaterina Samuzewitsch (30) von der Punkband Pussy Riot glücklich und erleichtert, als sie das Gericht als freie Frau verlässt.

    Fotos und Zeugenaussagen beweisen, dass sie in der Erlöserkathedrale in Moskau bei der Aktion gegen Kremlchef Wladimir Putin im Februar zwar dabei war, anders als ihre beiden Mitstreiterinnen aber gar nicht dazukam, mit einer Strumpfmaske im Altarraum für ein politisches Ende des „Dauerpräsidenten“ zu protestieren.

    Weil Samuzewitsch sich wohl hat weniger zuschulden kommen lassen als im Urteil der ersten Gerichtsinstanz am 17. August behauptet, setzt die Berufungsrichterin Larissa Poljakowa die Haft zur Bewährung aus. So groß der Jubel unter den im Regen wartenden Pussy-Riot-Fans darüber ist, zwei weitere Mitglieder der Band müssen nun doch ins Straflager – jede für zwei Jahre.

    Ausgerechnet die beiden jungen Mütter, Nadeschda Tolokonnikowa (22) und Maria Aljochina (24), die immer wieder besonders scharf und teils mit geballter Faust vor Gericht Putin als autoritären Führer kritisieren, bleiben also in Haft. Sie wollen nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg um ihre Freiheit kämpfen. Doch auch die von Samuzewitsch unlängst engagierten neuen Anwälte sprechen nur von einem Teilerfolg.

    Es sei zwar erwiesen, dass Samuzewitsch durch das schnelle Einschreiten eines Wachmanns nicht im Altarraum habe springen und singen können, sagt ihre Verteidigerin Irina Chrunowa. Das international kritisierte Urteil wegen Rowdytums und der Verletzung religiöser Gefühle bleibt aber für alle drei Pussy-Riot-Frauen bestehen.

    Erleichtert nehmen deshalb die mit Kreuzen und Ikonen vor dem Gerichtsgebäude patrouillierenden russisch-orthodoxen Christen das von Poljakowa im Grundsatz bestätigte Urteil auf. Sie verehren Putin wie einen Schutzheiligen.

    Wer wie Pussy Riot künftig Gläubige in Russland beleidigt, soll leichter mit Gefängnis bestraft werden können. Ein gerade im Parlament diskutiertes Gesetz sieht Haftstrafen bis zu drei Jahren für Gotteslästerer und bis zu fünf Jahren für die Beschädigung von Heiligtümern vor.

    Das Urteil gegen Pussy Riot wegen „Rowdytums“ ist auch im Machtapparat als „Notkonstruktion“ umstritten gewesen.

    Wer aber künftig zum Beispiel einen Koran verbrennt oder eine Ikone schändet, wird nach dem neuen Gesetz als Verbrecher verurteilt.

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