(dpa) Die Freisprüche im Prozess um das rätselhafte Verschwinden des kleinen Pascal in Saarbrücken sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag die Revision der Staatsanwaltschaft.
Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom September 2007 sei juristisch nicht angreifbar, befand der BGH. Das Landgericht hatte in einem mehr als drei Jahre dauernden Indizienprozess alle zwölf Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, den damals fünfjährigen Jungen im Hinterzimmer der „Tosa-Klause“ vergewaltigt und dann getötet zu haben. Gegen vier der Freisprüche hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Nach den Worten der Senatsvorsitzenden Ingeborg Tepperwien gibt es keine objektiven Beweise für eine Täterschaft der Angeklagten. Weder sei auch nur eine Spur des verschwundenen Jungen gefunden worden, noch seien trotz akribischer Suche in der „Tosa-Klause“ oder den Autos der Angeklagten DNA-Spuren aufgetaucht. Zwar hätten fünf Angeklagte zeitweise – später widerrufene – Geständnisse abgelegt. Allerdings könnten diese Aussagen in einer Art „Schneeballsystem“ durch Vorhalte der Ermittler bei den Vernehmungen zustande gekommen sein.