(dpa) Gegen den ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg läuft wegen der Plagiatsaffäre jetzt offiziell ein Ermittlungsverfahren. Nur wenige Tage nach dem Rücktritt des CSU-Politikers von allen politischen Ämtern leitete die Staatsanwaltschaft Hof ein förmliches Verfahren ein, weil Guttenberg seine Doktorarbeit teilweise abgeschrieben haben soll. „Mittlerweile liegen über 100 Strafanzeigen im Zusammenhang mit den Plagiatsvorwürfen vor“, sagte Oberstaatsanwalt Reiner Laib am Montag in Hof. Die Behörde prüfe den Sachverhalt und werde auch die Ergebnisse der Selbstkontrollkommission der Universität Bayreuth mit einbeziehen. Diese liegen aber noch nicht vor.
Bei einer Verurteilung drohen Guttenberg bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Guttenbergs Prüfer an der Uni Bayreuth wiesen unterdessen jegliche eigene Verantwortung in der Plagiatsaffäre von sich. Das Erkennen von Plagiaten sei mit den im Jahr 2006 vorhandenen technischen Möglichkeiten kaum möglich gewesen, schreiben der Doktorvater Peter Häberle und der Zweitprüfer Rudolf Streinz in einer Erklärung, die sie am Wochenende im Internet veröffentlichten. Guttenbergs Arbeit „Verfassung und Verfassungsvertrag“ habe sich durch „einen hohen Grad der Durchdringung in allen seinen Facetten“ ausgezeichnet. In der mündlichen Prüfung habe zu Guttenberg intensive Fragen zu Methodik und Inhalt der Arbeit souverän beantwortet und sich jeglicher Diskussion stellen können.
• Leitartikel und Leserbriefe Seite 2