Politisch macht Silvio Berlusconi nicht mehr viel von sich Reden. Dafür sind seine Anwälte umso mehr beschäftigt. Nachdem ein Gericht in Neapel den 78 Jahre alten italienischen Ex-Ministerpräsidenten am Mittwochabend wegen Korruption zu drei Jahren Haft verurteilt hatte, kündigte Berlusconis Verteidiger Niccolo Ghedini an, in Berufung zu gehen. „Es handelt sich um ein in aufsehenerregender Weise ungerechtes und ungerechtfertigtes Urteil“, behauptete der Anwalt. Bei Berlusconi als Angeklagtem müsse man sich bei italienischen Richtern stets das Schlimmste erwarten.
Ghedinis Worte waren auf die zahlreichen Verfahren gemünzt, denen sich Berlusconi in den vergangenen Jahren ausgesetzt sah. Im jüngsten Fall sahen es die Richter in Neapel als erwiesen an, dass der Mailänder Medienunternehmer als Oppositionschef im Jahr 2006 einen Senator aus dem Regierungslager bestochen hatte. Sergio De Gregorio soll von Berlusconi insgesamt drei Millionen Euro erhalten haben, um vom Regierungs- ins Oppositionslager zu wechseln und den Sturz des damaligen Ministerpräsidenten Romano Prodi herbeizuführen. Prodis Regierung stützte sich auf wenige Stimmen Mehrheit im Senat und kam 2008 tatsächlich zu Fall. De Gregorio hatte die Bestechung gestanden und mit der Staatsanwaltschaft für sich eine Haftstrafe von 20 Monaten ausgehandelt.
Zusammen mit Berlusconi wurde auch Valter Lavitola zu drei Jahren Haft wegen Korruption verurteilt. Lavitola war den Richtern zufolge als Mittelsmann zwischen Berlusconi und De Gregorio tätig und händigte dem Senator etwa zwei Millionen Euro Bestechungsgeld in Raten aus. Eine weitere Million wurde auf ein Konto einer Stiftung De Gregorios überwiesen. Bei dem Richterspruch handelt es sich um ein Urteil erster Instanz, das keine unmittelbare Wirkung hat, sollten Rechtsmittel eingelegt werden. Zudem verfügten die Richter, Berlusconi und Lavitola dürften fünf Jahre lang keine öffentlichen Ämter übernehmen.