(ddp) Die Betreiber der „Pussy-Club“-Bordelle in Stuttgart sind am Freitag zu Haftstrafen von bis zu drei Jahren verurteilt worden. Der Anklagevorwurf des bandenmäßigen Menschenhandels war zuvor fallen gelassen worden.
Das Landgericht Stuttgart verurteilte die sechs Angeklagten lediglich wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt. Den drei Frauen und drei Männern war ursprünglich vorgeworfen worden, Prostituierte in Bordellen in Stuttgart-Fellbach, Wuppertal, Heidelberg und Schönefeld ausgebeutet, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro hinterzogen und über 200 rumänische Frauen vorsätzlich ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt zu haben.
Unbegrenzt Sex
Gegen die 27-jährige Hauptangeklagte wurde eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt. Sie war die Besitzerin der vier „Flatrate“-Bordelle, in denen Freier zu einem Festpreis unbegrenzt Sex haben konnten. Zwei Geschäftsführer im Alter von 26 und 30 Jahren wurden zu drei beziehungsweise zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Wegen Beihilfe erhielten zwei Frauen im Alter von 27 und 22 Jahren Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie neun Monate auf Bewährung.
Ein 30-Jähriger wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Der Vorsitzende Richter hielt den Angeklagten zugute, ohne Ausnahme vor Gericht Geständnisse abgelegt zu haben. Ihnen sei zudem keine Absicht zu unterstellen. Sie hätten nicht vorgehabt, sich persönlich zu bereichern.
Einfluss von Hintermännern
Er habe vielmehr den Eindruck, dass die Angeklagten immer noch unter dem Einfluss von Hintermännern stehen. Nach einer bundesweiten Razzia in den Einrichtungen Ende Juli 2009 waren die Häuser in Heidelberg und Stuttgart-Fellbach wegen hygienischer Mängel geschlossen worden. Auch das Bordell in Wuppertal wurde Stadtangaben zufolge nach den Festnahmen geschlossen.
Wegen Menschenhandels ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart mittlerweile auch gegen 32 in Spanien, Deutschland und Rumänien festgenommene Männer, die als Hintermänner der „Pussy-Clubs“ gelten.