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Berlin: Hartz IV: Neuregelungen auf der Zielgeraden

Berlin

Hartz IV: Neuregelungen auf der Zielgeraden

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    Die entscheidenden Zahlen, nämlich wie hoch die Regelsätze ab 2011 sein werden, sucht man in dem Papier allerdings noch vergebens. Entsprechende Berechnungen zum Lebensbedarf würden erst in dieser Woche abgeschlossen, erklärte ein Ministeriumssprecher. Erst dann werden auch die Kosten feststehen. Die Eckpunkte:

    NEUBERECHNUNG:

    Grundlage für den Bedarf eines Hartz-IV-Empfängers bleibt eine alle fünf Jahre erhobene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in 60 000 Haushalten des unteren Einkommensfünftels. Ermittelt wird beispielsweise, wie viel Geld die Haushalte jeweils für Nahrung, Kleidung und Nahverkehr ausgeben. Für Hartz-IV-Empfänger hat die Politik diese Ausgaben bislang prozentual festgelegt, was die Richter als nicht nachvollziehbar rügten. Genauso beanstandeten sie die bloße Ableitung der Kindersätze von denen der Erwachsenen. Deren Regelsatz beträgt gegenwärtig 359 Euro im Monat. Kinder bekommen davon je nach Alter zwischen 60 bis 80 Prozent, also maximal 287 Euro. Die ab 2011 geltenden Regelsätze fußen nicht mehr auf der Verbrauchsstatistik von 2003, sondern auf der aktuellen von 2008. Auch werden künftig alle Bedürftigen mit Sozialtransfers herausgerechnet. Neu berücksichtigt wird der Internetanschluss und die Praxisgebühr beim Arzt.

    ANPASSUNG:

    Weil die Rentner zuletzt mehrere Nullrunden hinnehmen mussten, blieben auch die Hartz-Sätze unverändert. Diese Koppelung hat Karlsruhe verworfen. In Zukunft sollen sich die Sätze deshalb zu 70 Prozent nach der Preisentwicklung und zu 30 Prozent nach dem Lohnniveau richten. Damit könnten die Sätze auch sinken. In der Praxis dürfte es aber in jedem Jahr zu leichten Steigerungen kommen. Eine konkrete Höhe hatte das Verfassungsgericht nicht vorgegeben.

    BILDUNG:

    Das sogenannte Bildungspaket reicht vom kostenlosen Schul-Mittagessen über die Finanzierung eintägiger Schulausflüge bis zur Bezahlung von Schulmaterial, Nachhilfe und Freizeitaktivitäten. Entscheidend dabei ist das Sachleistungsprinzip. Das heißt, die Betroffen bekommen kein Bargeld. Abgerechnet werden soll, so zumindest von der Leyens Wunsch, über eine elektronische Bildungskarte. Dafür sind bereits 480 Millionen Euro im Bundeshaushalt eingestellt. Wegen der komplizierten Materie soll es erst im Sommer 2011 zu Modellversuchen kommen. Ab 1. Januar sind deshalb Übergangsreglungen in Form von Gutscheinen geplant, die die Jobcenter ausgeben sollen.

    MIETKOSTEN:

    Bislang zahlen die Kommunen für Hartz-IV-Empfänger eine angemessene Wohnung inklusive Heizung. Künftig können Gemeinden auch Pauschalen festlegen. Der Gesetzentwurf gibt dafür einen Rahmen vor. Danach muss zum Beispiel der örtliche Mietspiegel beachtet werden. Betroffene sollen künftig selbst entscheiden, ob sie die Miete persönlich überweisen oder die Jobcenter den Betrag direkt begleichen.

    SANKTIONEN:

    Der Sanktionskatalog für Pflichtverletzungen wird klarer gefasst. Regelverstöße sollen nur noch dann geahndet werden, wenn sie nicht länger als drei Monate zurückliegen.

    Über die Vorlage dürfte auch koalitionsintern noch heftig debattiert werden. Die CSU fürchtet wachsende Bürokratie und lehnt deshalb die Bildungs-Chipkarte ab. Und die FDP fordert eine Neuregelung der Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger. Nach dem Karlsruher Urteil muss das Gesetz bereits zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.

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