Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss sich um seine finanzielle Zukunft keine Sorgen machen. Das Bistum Limburg kann ihn nicht vor einem vatikanischen Gericht auf Schadenersatz verklagen. Das entschied die Bischofskongregation im Vatikan, eine Art Personalabteilung für Bischöfe (wir berichteten).
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