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VATIKANSTADT: Im Fall Tebartz-van Elst ist vieles unklar

VATIKANSTADT

Im Fall Tebartz-van Elst ist vieles unklar

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    Wird von den Kirchenoberen geschont: Der ehemalige Limburger Bischof Tebartz-van Elst im April in der Sankt-Peter-Basilika im Vatikan.
    Wird von den Kirchenoberen geschont: Der ehemalige Limburger Bischof Tebartz-van Elst im April in der Sankt-Peter-Basilika im Vatikan. Foto: Foto: getty

    Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss sich um seine finanzielle Zukunft keine Sorgen machen. Das Bistum Limburg kann ihn nicht vor einem vatikanischen Gericht auf Schadenersatz verklagen. Das entschied die Bischofskongregation im Vatikan, eine Art Personalabteilung für Bischöfe (wir berichteten).

    Doch wie schon häufiger im Fall Tebartz-van Elst bleibt auch diesmal vieles unklar. Warum lehnte der Vatikan ein solches Verfahren ab? Hält man den früheren Limburger Bischof dort im kirchenrechtlichen Sinne für unschuldig? Oder war es eine kirchenpolitische Entscheidung?

    Schadenersatz „nicht angebracht“

    In diesem Fall gäbe es zwei Erklärungen: Zum einen könnten grundsätzliche Bedenken dahinterstehen, nach denen die starke theologische und kirchenrechtliche Stellung des Bischofs in der katholischen Kirche durch einen solchen Präzedenzfall Schaden erleiden könne. Zum anderen könnten sich mächtige Fürsprecher im Vatikan persönlich für Tebartz-van Elst eingesetzt haben.

    Die Bischofskongregation halte eine „Prüfung von Schadenersatzleistungen“ und die Eröffnung eines kirchenrechtlichen Prozesses für „nicht angebracht“, heißt es in der aktuellen Mitteilung des Bistums Limburg. Hierin sei man „im Einvernehmen“ mit dem Staatssekretariat. Wenn aber bereits eine Prüfung der Vorwürfe abgelehnt wird, spricht das dafür, dass die Entscheidung im Vatikan unabhängig davon getroffen wurde, ob man eine Schuld des früheren Limburger Bischofs im kirchenrechtlichen Sinne für möglich hält.

    Auffallend ist, dass der Papst selbst in der Mitteilung mit keinem Wort erwähnt wird. Seine Rolle bleibt also offen. Nach dem Kirchenrecht unterstehen die Bischöfe nur in strafrechtlichen Angelegenheiten unmittelbar dem Papst. Dazu zählt ein Schadenersatzprozess nicht. Von daher ist hier formal nicht der Papst, sondern die Bischofskongregation zuständig. Sie muss den Fall beurteilen. Einen ordentlichen kirchenrechtlichen Verfahrensweg für Bischöfe gibt es nicht.

    Der Präfekt der Behörde, der kanadische Kardinal Marc Ouellet, steht jedoch von Amts wegen in engem Kontakt mit dem Papst. Er berät sich in der Regel alle zwei Wochen persönlich mit Franziskus. Manche Insider halten es daher für unwahrscheinlich, dass Ouellet die Entscheidung getroffen hätte, wenn er sich nicht sicher gewesen wäre, im Sinne des Papstes zu handeln; erst recht bei einem derart prominenten Fall.

    Dass Bischöfe zurücktreten, denen ein rechtswidriger Umgang mit Bistumsvermögen vorgeworfen wird, ist nicht alltäglich, kam zuletzt jedoch mehrfach vor. Vor anderthalb Wochen erst nahm der Papst den Amtsverzicht des brasilianischen Erzbischofs Antonio Carlos Altieri an. Dem Leiter des Erzbistums Passo Fundo wurde unter anderem vorgeworfen, seine Residenz für umgerechnet 550 000 Euro renoviert zu haben.

    So diskret wie frühere Verfahren hätte ein Prozess gegen Tebartz-van Elst kaum sein können. Ein Verfahren im Vatikan hätte weltweit mediale Aufmerksamkeit erlangt und wäre nahezu zwangsläufig als Präzedenzfall gewertet worden. Ob solche Überlegungen im Vatikan eine Rolle gespielt haben, ist nicht bekannt. Klar ist aber, dass niemandem an einem solchen Prozess gelegen sein kann, der daran festhalten will, dass Bischöfe ihre bisherige herausgehobene Position behalten.

    Denn um Geld wäre es in dem Prozess wohl nur vordergründig gegangen. Dass Franziskus grundsätzlich durchaus bereit ist, die bisherige Sonderstellung der Bischöfe zu beschneiden, hat er zuletzt im Kampf gegen Missbrauch unter Beweis gestellt. Im Juni hatte er für Bischöfe, die sexuellen Missbrauch vertuschen, die Schaffung eines neuen Gerichts angeordnet. Damit brach er mit dem kirchenrechtlichen Grundsatz, dass Bischöfe in strafrechtlichen Angelegenheiten nur dem Papst unterstehen.

    Mächtige Fürsprecher

    Viel spekuliert wird auch darüber, dass Tebartz-van Elst einflussreiche persönliche Fürsprecher im Vatikan habe, die für die Ablehnung der Regressforderungen gesorgt hätten. Kardinal Ouellet selbst soll dem Deutschen wohlgesonnen sein, der inzwischen als „Delegat für Katechese“ des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung tätig ist. Als weitere prominente Fürsprecher werden oft zwei Deutsche im Vatikan genannt: Kardinal Gerhard Ludwig Müller, der Präfekt der Glaubenskongregation, und Erzbischof Georg Gänswein, der Präfekt des Päpstlichen Hauses und Privatsekretär des emeritierten Papstes Benedikt XVI.

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