Mit der Mehrheit der CSU/FDP-Regierungskoalition hat der Landtag am Dienstag beschlossen, die Altersgrenze für hauptamtliche (Ober-)Bürgermeister und Landräte anzuheben. Ab der Kommunalwahl 2020 dürfen Bewerber nur dann antreten, wenn sie das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bislang liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Neun Abgeordnete der CSU verweigerten der Neuregelung allerdings ihre Zustimmung. Die Opposition von SPD, Grünen und Freien Wählern hatte zuvor dafür plädiert, die Altersbeschränkung komplett zu streichen.
MÜNCHEN/WÜRZBURG