Karlsruhe prüft das Sterbehilfe-Verbot

Viele Menschen haben Angst vor unerträglichem Leiden und einem qualvollen Tod – manche so sehr, dass sie es selbst in der Hand haben möchten, wann Schluss sein soll. Die Möglichkeiten, dabei professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, sind in Deutschland begrenzt. Seit gut drei Jahren steht die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe (Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs). Schwerstkranke Menschen, Ärzte und Sterbehelfer wollen das nicht hinnehmen. Sie wehren sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

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