Die Kirchen streiten mit den Gewerkschaften schon seit längerer Zeit darüber, ob kirchliche Mitarbeiter streiken dürfen. Eine Chronologie:
- September 2009 - Die Gewerkschaft Verdi kündigt Streiks in Diakonie- Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen an. Die Evangelische Kirche von Westfalen, die Landeskirche Hannover und deren diakonische Einrichtungen reichen vor dem Arbeitsgericht Bielefeld Klage gegen Verdi ein. Der kirchliche Dienst sei nicht bestreikbar, erklärt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Die Gewerkschaft fordert die tarifliche Anpassung des kirchlichen Dienstes an den öffentlichen Dienst.
- März 2010 - Das Bielefelder Arbeitsgericht bestätigt das Streikverbot für die Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen.
- Januar 2011 - Das Landesarbeitsgericht in Hamm stellt das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen infrage. Die Richter weisen die Klage von Kirche und Diakonie gegen Verdi zurück.
- März 2011 - Das Landesarbeitsgericht Hamburg entscheidet, dass es der Gewerkschaft Marburger Bund nicht generell verboten ist, in Mitgliedseinrichtungen des kirchlichen Arbeitgeberverbandes VKDA-NEK zu streiken.
- Juli 2011 - Die EKD erteilt der Verdi-Forderung nach klassischen Tarifverhandlungen mit Streikrecht und Aussperrungen auf ihrer Jahrestagung in Magdeburg erneut eine Absage. Stattdessen wird der «Dritte Weg» in einem Kirchengesetz festgeschrieben.
- November 2012 - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt über das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen.