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BERLIN: Kitaplätze: Kaum Klagen

BERLIN

Kitaplätze: Kaum Klagen

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    Einen Monat nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für ein- und zweijährige Kinder ist die befürchtete Klagewelle ausgeblieben. Dies zeigt eine dpa-Umfrage bei den Länderministerien vom Freitag. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, gab Entwarnung.

    In Baden-Württemberg beispielsweise sind beim Landkreis-, Städte- und Gemeindetag keine Häufungen von Klagen bekannt. „Das ist erfreulich und zeigt, dass man vor Ort darauf bedacht ist, mit Eltern nach Alternativen zu suchen“, sagte die zuständige Expertin des Städtetags, Agnes Christner. Auch in Hessen ist nach Einschätzung des CDU-geführten Sozialministeriums von einer Klagewelle nichts zu spüren. Dasselbe gilt für Nordrhein-Westfalen. Nur wenige Eltern hätten die Möglichkeit zu Klagen genutzt, teilte das dortige Familienministerium mit.

    Mit zeitweise 80 Klagen versuchten in Köln vergleichsweise viele Familien ihr Anrecht durchzusetzen. 40 dieser Klagen wurden jedoch wieder zurückgezogen, da die Kinder entweder einen Platz bekommen hatten oder weil es nur um einen Platz in der bevorzugten Wunsch-Kita ging. Solche Klagen haben jedoch keine Aussichten auf Erfolg. In der bayerischen Landeshauptstadt München, in der der Bedarf an Plätzen besonders hoch ist, gibt es bislang sechs Klagen von Eltern.

    Landsberg warnte dennoch davor, beim Kitaplatz-Ausbau nachzulassen: „Wir brauchen noch mehr Plätze. Der Wunsch von Eltern, Kinder schon früh betreuen zu lassen, wird weiter zunehmen.“

    Eltern, die vor Gericht gezogen waren, mussten in zwei Fällen eine Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte den Eilantrag von Eltern eines zweijährigen Kindes gegen die Landeshauptstadt ab. Die Eltern forderten einen Kita-Platz für acht Stunden täglich. Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass keine Dringlichkeit vorliege. Die Eltern hatten ihre Tochter bereits in einer privaten Kita versorgt. Deshalb sei der Betreuungsbedarf vorläufig gedeckt.

    Auch in Frankfurt scheiterten Eltern damit, per Eilantrag einen wohnortnahen Kitaplatz für ihr 18 Monate altes Kind einzuklagen. Die Stadt müsse den geforderten ganztägigen Betreuungsplatz nicht bereitstellen, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt. Das Paar hatte unter anderem einen Kita-Platz abgelehnt, weil die Einrichtung zu Fuß nicht erreichbar sei. Auch zwei von der Stadt angebotene Tagespflegeplätze kamen für die Eltern nicht infrage.

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