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KÖLN: Kokain-Tod einer Schauspielerin: Versicherung will zahlen

KÖLN

Kokain-Tod einer Schauspielerin: Versicherung will zahlen

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    Maria Kwiatkowsky
    Maria Kwiatkowsky Foto: Foto: dpa

    Nach dem Kokain-Tod der 26-jährigen Schauspielerin Maria Kwiatkowsky will die Gothaer Versicherung für den dadurch entstandenen Schaden bei einem Kinofilm zahlen. Die vielversprechende Berliner Künstlerin stand vor drei Jahren mitten in den Dreharbeiten zu dem Film „Die Erfindung der Liebe“ mit Mario Adorf, als sie an einer tödlichen Dosis der Droge starb.

    Bei dem Prozess vor dem Kölner Oberlandesgericht werteten die Richter ihren Tod in einer ersten Einschätzung als Unfall. Sie machten deutlich, dass die Klage der Kölner Produktionsfirma Coin Film auf Zahlung einer Schadenssumme erfolgsversprechend sei. Beide Parteien stimmten einem Vergleich auf Zahlung von 550 000 Euro zu.

    Coin Film hatte von der Versicherung 795 000 Euro an Mehrkosten für das Umschreiben des Drehbuchs und der Folgekosten verlangt. Die Versicherung hatte das abgelehnt, da Kwiatkowsky angegeben hatte, keine Drogen zu nehmen. In einem ersten Urteil hatte das Oberlandesgericht Köln diese Haltung gebilligt. Der Bundesgerichtshof hob im Oktober 2013 das Urteil auf und verwies den Fall nach Köln zurück: Das Gericht müsse prüfen, ob der Tod der 26-jährigen Frau ein Unfall war. Unfall und Unfalltod waren nach Einschätzung der Kölner Richter auch ungeachtet der Täuschung über den Drogenkonsum von der Versicherung gedeckt.

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