Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Umsetzung der EU-Agrarreform auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf regelt die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin mitteilte. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig 4,5 Prozent der maximalen jährlichen Direktzahlungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung verwendet werden. Damit würden von 2015 bis 2019 jährlich 229 Millionen Euro umverteilt. Die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe werden so umgestaltet, dass sich ein bundesweit einheitlicher Wert pro Hektar ergibt. 30 Prozent der Direktzahlungen sollen ferner für Landwirtschaftsmethoden gezahlt werden, die Klima- und Umweltschutz fördern. Dabei werden unter anderem „ökologische Vorrangflächen“ ausgewiesen, mit deren Gestaltung allerdings die Ökobranche nicht zufrieden ist, da dort Pestizide und Mineraldünger zugelassen sind.
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