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BERLIN: Länger Arbeitslosengeld für Ältere

BERLIN

Länger Arbeitslosengeld für Ältere

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    Länger Arbeitslosengeld für Ältere
    Länger Arbeitslosengeld für Ältere

    Was ändert sich bei der Bezugsdauer?

    Bisher konnten nur Arbeitslose über 55 Jahre bis zu 18 Monate lang Arbeitslosengeld I beziehen. Für alle Jüngeren waren es maximal zwölf Monate. Das neue Recht sieht eine Altersstaffelung vor. Demnach hat schon ein über 50-Jähriger Anspruch auf 15 Monate ALG I. Bei einem über 55-Jährigen sind es 18 Monate und bei einem über 58-Jährigen 24 Monate.

    Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

    Über 50-Jährige müssen innerhalb der letzten fünf Jahre 30 Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung gehabt haben. Bei über 55-Jährigen werden 36 Versicherungsmonate verlangt. Bei über 58-Jährigen sind 48 Versicherungsmonate notwendig. Nach altem Recht wurden für den längeren Bezug von ALG I nur die letzten drei Jahre vor der Arbeitslosigkeit berücksichtigt.

    Was hat es mit der „Zwangsverrentung“ auf sich?

    Hintergrund für die Neuregelung ist das Auslaufen der „58er-Regelung“ zum Jahresende 2007. Auf dieser Grundlage konnten ältere Arbeitslose selbst bestimmen, ob sie noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder so lange Leistungen von der Arbeitsagentur beziehen, bis ihnen eine abschlagsfreie Rente zusteht. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II, die nach dem 31. Dezember 2007 das 58. Lebensjahr vollenden, wäre diese Wahlmöglichkeit entfallen.

    Welche Folgen hätte das gehabt?

    Bei einem ersatzlosen Auslaufen der alten Regel wären Betroffene auf eine um bis 18 Prozent gekürzte Rente verwiesen worden, weil nach deutschem Sozialrecht eine Vermeidung von Hilfebedürftigkeit (in diesem Fall ALG II) Vorrang hat.

    Wie sieht die neue Regel aus?

    Vor dem 63. Lebensjahr gibt es grundsätzlich keine vorzeitige Rente mit Abschlägen. Damit kann die Kürzung der Rente noch maximal 7,2 Prozent betragen. Die neue Regelung gilt auch für „Aufstocker“, die so wenig verdienen, dass sie zusätzlich auf ALG II angewiesen sind. Dadurch hätten sie zum frühstmöglichen Zeitpunkt in Rente gehen müssen.

    Wann fallen die Betroffenen aus der Arbeitslosenstatistik?

    Auf eigenen Wunsch müssen den Betroffenen sämtliche staatlichen Angebote zur Wiederaufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen. Wer innerhalb eines Jahres nach Beginn des Leistungsbezugs leer ausgeht, wird aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen. Kritiker sehen darin eine Beschönigung der Arbeitslosenzahlen.

    Wann treten die neuen Bestimmungen endgültig in Kraft?

    Wenn sie im Gesetzblatt stehen – frühestens Anfang März.

    Was passiert in der Übergangszeit?

    Das Bundesarbeitsministerium hat die Jobcenter angewiesen, ihren Ermessenspielraum zu nutzen und bis zur Gesetzesverkündung ALG II zu zahlen, statt Betroffene auf die Rente mit Abschlägen zu verweisen. Wer in der Übergangzeit schon Anspruch auf ein verlängertes Arbeitslosengeld I hat, dem wird dieses Geld am Ende mit der zwischenzeitlich gewährten Leistung verrechnet.

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