(ddp) Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg vor gut einem Jahr ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Oldenburg befand den 31 Jahre alten Nikolai H. wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord in drei Fällen sowie vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr für schuldig.
Der Angeklagte nahm das Urteil ohne jegliche äußere Regung auf. Verteidiger Matthias Koch kündigte an, Revision einzulegen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Nikolai H. den Holzklotz am Ostersonntag 2008 von einer Brücke auf die A 29 geworfen hatte. Das Geschoss durchschlug die Windschutzscheibe eines Autos und tötete die 33-jährige Beifahrerin. Der Ehemann am Steuer des Wagens sowie die zwei auf der Rückbank sitzenden Kinder des Opfers blieben unverletzt.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte wegen nicht ausreichender Beweise Freispruch gefordert. In der Urteilsbegründung verwies der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann darauf, dass das Geständnis des Angeklagten, auch wenn er es später widerrufen habe, der „Ausgangspunkt in der Beweislage“ gewesen sei. Alles andere seien lediglich weitere „kleine Säulen“ gewesen.
So habe die bodenkundliche Untersuchung ergeben, dass der Holzklotz vom Grundstück des Angeklagten stammte. Die ausgewerteten Handydaten hätten belegt, dass Nikolai H. zur Tatzeit auf der Brücke war. Auch die Aussagen von zwei Mithäftlingen hätten den Angeklagten belastet.
Auch dem Angeklagten hätte klar sein müssen, dass beim Wurf eines solchen Klotzes auf die Autobahn ein Unfall mit Toten billigend in Kauf genommen werde. „Am Tötungsvorsatz und der Heimtücke kann hier nicht gezweifelt werden“, sagte Bührmann. Eine besondere Schwere der Schuld sah der Richter aber nicht. Die Tat sei eine „dumpfe Aggressionshandlung“ gewesen.
Dem Ehemann des Opfers sprach der Richter sein Mitgefühl aus.