Trotz aller Ausnahmen haben die Rauchverbote in Deutschland Tausende Herzinfarkte verhindert. Insgesamt hätten die Gesetze mehr als 35 000 schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen verhindert, so eine Studie. Für diese Behandlungen in Kliniken hätten die Krankenkassen sonst rund 150 Millionen Euro ausgeben müssen. Der Chef der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Herbert Rebscher, stellte in Berlin die Studie dazu vor.
Schon ein Jahr nach der Einführung der Nichtraucherschutzgesetze 2007 und 2008 gingen die Klinikbehandlungen wegen Herzinfarkten um 8,6 Prozent zurück, wie aus der Studie hervorgeht. Die federführend vom Kieler Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung erarbeitete Studie basiert auf den Daten von 3,7 Millionen DAK-Versicherten.
Die Behandlungen wegen Angina pectoris als Vorstufe des Herzinfarkts sanken sogar um 13 Prozent. Bei den Infarkten war von einem weiteren kontinuierlichen Anstieg wie bereits in den Vorjahren ausgegangen worden.
Studienautor Reiner Hanewinkel führte den Rückgang bei den Krankheiten ausschließlich auf die Nichtraucherschutzgesetze in den Ländern zurück. Die Forscher schlossen bei der über einen Untersuchungszeitraum von vier Jahren laufenden Studie aus, dass der Rückgang bei den Krankheitsfällen in den Kliniken auf anderen Ursachen beruhte. Unter anderem sei geprüft worden, ob es stattdessen mehr ambulante Behandlungen gegeben habe. Dies sei nicht der Fall gewesen.
Lungenkrankheiten nicht erfasst
Kassenchef Rebscher forderte als Konsequenz der Studie möglichst flächendeckende Rauchverbote in Gaststätten und öffentlichen Räumen ohne Ausnahme. Die Untersuchung erfasse noch nicht einmal das vermiedene Leid wegen Lungenkrebs und anderen Lungenkrankheiten. „Da wird sich einiges relativieren, was wir an vermeintlichen Freiheitsrechten bisher in der Debatte gehört haben.“
Auch Helmut Gohlke, Vorstandsmitglied der Herzstiftung, vertrat die Ansicht, die Rauchverbote hätten mehr bewirkt als nun erwiesen. So seien zuletzt mehr als 100 000 Menschen pro Jahr an Krankheiten gestorben, die mit dem Rauchen zu tun hätten. Zehntausende Lungenkarzinome könnten durch einen Verzicht der Betroffenen auf Zigaretten verhindert werden. „Passivrauchen ist keine Belästigung, sondern Körperverletzung.“
Nach der jüngsten Erhebung gab es in Deutschland zuletzt 207 691 Herzinfarkte im Jahr, die im Krankenhaus behandelt wurden. 56 226 Menschen starben daran.
Wo der Qualm verboten ist
Der Schutz für Nichtraucher hat sich in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren erheblich verbessert. Sowohl der Bund als auch die Länder erließen Gesetze.
Bund: Das Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens legt seit 2007 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Bundeseinrichtungen und im öffentlichen Personenverkehr fest. Es zielt auch auf Verbesserungen für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz.
Länder: 2008 fällte das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung Beschlüsse für den Nichtraucherschutz in der Gastronomie. Das Gericht bestätigte den Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren. Die Richter machten jedoch auch deutlich, dass Ausnahmen vom Rauchverbot wie Raucherräume die Kleingastronomie nicht benachteiligen dürfen. Viele Bundesländer richten ihre Gesetze seit 2009 nach dieser Entscheidung aus und erlauben in kleinen Kneipen mit weniger als 75 Quadratmetern das Rauchen, aber erst ab 18 Jahren. Sonst darf in der Gastronomie fast in ganz Deutschland in separaten Raucherräumen gequalmt werden. Die schärfste Regelung gilt nach einem Volksentscheid in Bayern. Dort ist das Rauchen in Gaststätten fast ausnahmslos verboten.
Text der Studie (PDF) Pressemappe zur neuen Studie Urteil zum Hamburger Rauchverbot DAK-Report zu Herzinfarkt wegen Bürostress Herzbericht 2010 Online-Beratung für Herzkranke