E-Mails, Suchanfragen und Verbindungsdaten: Das Ausmaß des NSA-Datenskandals ist gigantisch. Laut Edward Snowden hat der US-Geheimdienst NSA Zugriff auf „fast alles, das ein typischer Nutzer im Internet tut“. Im Wahlkampf schieben sich die Parteien gegenseitig die Verantwortung für den Ausspäh-Skandal zu. Der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl behauptete sogar: „Wer den Eindruck erweckt, es wäre die Aufgabe der Bundeskanzlerin, persönlich Millionen von Daten der Bürger zu schützen, der macht sich lächerlich.“ Hat der Politiker damit recht?
Der Bund hat den Bereich Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich seiner Gesetzgebungskompetenz folgend, bundesweit geregelt. Damit sei es Aufgabe des Bundes, die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes zu verfolgen und im Bedarfsfall gesetzgeberisch tätig zu werden, erklärt Datenschutzrechtler Alexander Stegmann aus Würzburg.
„Da Frau Dr. Merkel laut Grundgesetz zudem das Recht hat, über die Richtlinien der Politik zu entscheiden, wird man ihr eine mindestens mittelbare Verantwortlichkeit für den Datenschutz der Bürger nicht absprechen können“, so Stegmann. Dies umso mehr, als der Datenschutz grundrechtlich geschützt ist und die Arbeit der deutschen Geheimdienste vom Kanzleramtsminister Ronald Pofalla gesteuert wird. „Freilich ist nachhaltiger Datenschutz nur zu erzielen, wenn die politischen Entscheidungsträger auch auf internationaler Ebene ein angemessenes, einheitliches Datenschutzniveau anstreben und vorantreiben.“
Ungeachtet dessen sollte sich auch jeder Bürger – vor allem im Internet – um den eigenen Datenschutz kümmern, betont Stegmann. „Jeder sollte mit der Preisgabe eigener Daten so spärlich wie möglich umgehen. Dies gilt in besonderem Maße für soziale Netzwerke.“ Denn das Netz vergesse grundsätzlich nichts, so der Datenschutzrechtler.
Nicht zuletzt seien auch deutsche Unternehmen, die personenbezogene Daten im Ausland verarbeiten lassen oder personenbezogene Daten ins Ausland übermitteln, gefordert. „In diesen Fällen ist grundsätzlich der deutsche Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die relevanten datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden“, sagt Stegmann.
Der Faktencheck zeigt also: Der Einzelne sollte beim Surfen genau prüfen, welche Daten preisgegeben werden. In erster Linie ist aber die Bundesregierung für ausreichenden Datenschutz durch angemessene Gesetze zuständig. Damit ist auch Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Pflicht: Sie ist mittelbar in der Verantwortung, die Daten der deutschen Bürger im Netz zu schützen. Damit ist die Aussage des CSU-Abgeordneten Uhl widerlegt.