An Superlativen herrscht kein Mangel. Eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe sei „das wohl anspruchsvollste Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode“, urteilte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) bereits vor einem Jahr. Zwei Mal debattierte der Bundestag bereits über dieses Thema, offen, ernsthaft und leidenschaftlich, ohne dass die üblichen Fraktionsgrenzen galten, das erste Mal im November vergangenen Jahres, das zweite Mal Anfang Juli, im Herbst fand eine große Anhörung statt. Und selbst Bundespräsident Joachim Gauck würdigte vor wenigen Tagen, dass die Diskussionen über Palliativmedizin und Suizidbeihilfe „mit so großer Nachdenklichkeit und so viel Verantwortungsbewusstsein geführt werden“.
BERLIN