„Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern ihr Feierabendbier ab 20 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht!“ Der Leser-Kommentar unter einem Artikel auf dem Internetangebot www.augsburger-allgemeine.de reichte einem Amtsrichter aus, um für die Redaktionsräume des Medienhauses einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss zu erlassen. Ziel: Der Richter wollte die Adressdaten des Autors, gegen den der Augsburger Ordnungsreferent Anzeige erstattet hatte. Als „evident rechtswidrig“ bezeichnet der Berliner Medienrechtler Johannes Weberling diesen Vorgang und erläutert seine Einschätzung im Interview.
AUGSBURG/WÜRZBURG