Gute Nachricht für alle Steuerzahler, vor allem für Arbeitnehmer und Familien. Die Bundesregierung plant eine leichte steuerliche Entlastung durch eine Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums und des Kindergeldes in diesem und im kommenden Jahr sowie einen Abbau der kalten Progression in dieser Legislaturperiode. Offen ist allerdings noch, um wie viel das Kindergeld, das seit 2010 nicht mehr erhöht wurde, angehoben wird. Rein rechnerisch müsste es um vier Euro pro Monat und Kind steigen, in der Koalition ist von zehn Euro in diesem und noch einmal zehn Euro im kommenden Jahr die Rede. Die Regierung will bis Ende März über die endgültige Höhe entscheiden.
Einer Erhöhung steht nichts mehr im Wege, nachdem das Bundeskabinett am Mittwoch den von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegten Existenzminimumbericht gebilligt hat. Dieser schreibt vor, in welchem Umfang der steuerliche Grundfreibetrag für Erwachsene und Kinder angehoben werden muss. Demnach wird der Sockel, der zur Sicherung des Existenzminimums nicht besteuert werden darf, für Erwachsene in diesem Jahr um 118 Euro auf 8472 Euro und im kommenden Jahr um weitere 180 Euro auf dann 8652 Euro angehoben.
Der Kinderfreibetrag hätte eigentlich nach dem im Jahr 2013 von der schwarz-gelben Vorgängerregierung verabschiedeten Existenzminimumbericht um 72 Euro angehoben werden müssen, doch dies geschah nicht. Nun muss er in diesem Jahr um 144 Euro auf 4512 Euro steigen, im kommenden Jahr auf 4608 Euro.
Mehr Geld für Familien
Das Kindergeld ist eine Vorauszahlung des Staates auf den Steuerfreibetrag und folgt der Erhöhung des Existenzminimums. Schon im letzten Jahr hätte es um zwei Euro pro Monat und Kind steigen müssen, in diesem Jahr wären noch einmal zwei Euro fällig. Derzeit gibt es je 184 Euro für das erste und das zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind sowie 215 Euro für alle weiteren Kinder. Durch die Nichterhöhung des Kindergeldes im letzten Jahr sparte der Staat rund 425 Millionen Euro, eine Erhöhung um vier Euro in diesem Jahr würde mit 850 Millionen Euro zu Buche schlagen.
CDU/CSU und SPD sind sich allerdings einig, den Familien etwas mehr Geld zu geben. „Vier Euro sind deutlich zu wenig“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, aus Viernheim. Man strebe zehn Euro an. Dies sei „eine vernünftige Summe, die wir nicht unterschreiten sollten“. Dies hätte Mehrausgaben von etwa 2,1 Milliarden Euro pro Jahr zur Folge.
Bewegung gibt es in der Bundesregierung auch bei der kalten Progression. Bis 2017 soll die schleichende Mehrbelastung der Bürger, die sich aus dem Zusammenspiel von ansteigendem Steuertarif und Inflation ergibt, beseitigt werden.
Spielraum für Konsum schaffen
Die Bundesregierung wolle „die finanziellen und politischen Voraussetzungen schaffen, um für diese Legislaturperiode Bürgerinnen und Bürger bei der kalten Progression zu entlasten“, heißt es in dem von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegten Jahreswirtschaftsbericht, den das Kabinett am Mittwoch ebenfalls billigte. Ziel der Maßnahme sei es, die Nettoeinkommen zu erhöhen und damit mehr Spielraum für den privaten Konsum und Investitionen zu schaffen. Allerdings werden in dem Bericht keine konkreten Summen genannt. Nach dem von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegten Progressionsbericht wirkt die kalte Progression derzeit wegen der niedrigen Teuerungsrate kaum.
So ergab sich im Jahr 2013 eine Belastung von 16 Euro im Jahr für den durchschnittlichen Steuerzahler, in diesem Jahr dürften es bei einer Inflationsrate von 1,0 Prozent 17 und im kommenden Jahr 20 Euro sein. Die geplanten höheren Grundfreibeträge seien darin noch nicht enthalten. Sie würden die Zusatzbelastung wieder senken.
Existenzminimumbericht
Der Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern ist alle zwei Jahre fällig. Darin untersucht die Regierung, wie sich die Kosten für Essen, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung entwickelt haben. Die Ausgaben für diesen Mindestbedarf sind nach dem Grundgesetz vor dem Zugriff des Fiskus geschützt. Steigen die Kosten, müssen die Freibeträge ebenfalls angehoben werden. Das Existenzminimum ist nicht nur für jeden Steuerzahler wichtig, sondern auch für Langzeitarbeitslose und andere Bedürftige. Text: DpA