Bettina Wulff schlägt zurück: Nach Gerüchten über ihr angebliches Vorleben im Rotlichtmilieu geht die Ehefrau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff in die Offensive. Zu entsprechenden Berichten erwirkte sie bei zahlreichen Medien Unterlassungserklärungen, wie ihr Rechtsanwalt Gernot Lehr bestätigte. Am Samstag erzielte Bettina Wulff einen weiteren Erfolg: Auch Fernsehmoderator Günther Jauch erkannte ihren Unterlassungsanspruch an.
Bettina Wulff gab bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung ab, wonach alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder als sogenannte Escort-Dame falsch seien, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete. Eine solche Erklärung der Frau eines früheren Bundespräsidenten ist bisher einzigartig. Ihr Mann war vor rund einem halben Jahr wegen einer Kredit- und Gratisurlaub-Affäre vom Amt des Staatsoberhaupts zurückgetreten. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Vorteilsannahme.
Jauch: „Ich habe nur zitiert“
Neben Jauch verklagte Bettina Wulff auch den Internetkonzern Google. Jauch erkannte zwar den Unterlassungsanspruch an, verteidigte sich aber zugleich und sagte mit Blick auf seine Talksendung vom 18. Dezember 2011: „Ich habe niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern lediglich aus einem Artikel der ,Berliner Zeitung' zitiert.“ Jauchs Anwalt Christian Schertz erläuterte, er habe Wulffs Rechtsbeistand mitgeteilt, dass ein Anspruch auf Unterlassung anerkannt werde – „ohne ein Fehlverhalten damit einzuräumen“.
Wulff-Anwalt Lehr erklärte darauf, er werde nun ein Urteil des Landgerichts Hamburg beantragen. Damit soll bestätigt werden, dass Jauch den Antrag von Bettina Wulff anerkennt und Sanktionen bei möglichen Zuwiderhandlungen festgeschrieben werden.
Im Fall Google will die 38-Jährige verhindern, dass bei Eingabe ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie „Rotlichtvergangenheit“ auftauchen. Der Konzern wies ihre Vorwürfe aber zurück: Google nehme keinen Einfluss auf die Suchbegriffe, sagte Unternehmenssprecher Kay Oberbeck. „Die bei der Google-Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider.“ Google führte in Deutschland bereits fünf ähnliche Verfahren – und habe alle gewonnen.
Nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ wurden die Gerüchte zuerst aus niedersächsischen CDU-Kreisen gestreut und sollten offenbar vor allem Christian Wulff treffen, der damals noch CDU-Ministerpräsident war. Die SPD forderte Aufklärung vom heutigen Regierungschef und CDU-Landesvorsitzenden in Hannover, David McAllister, ob die Gerüchte aus der Landesregierung gestreut wurden. Die Vorwürfe müssten „schnell“ aufgeklärt werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der „Bild am Sonntag“.
34 Unterlassungserklärungen
Wulffs Anwalt bestätigte, „dass in den vergangenen Monaten zahlreiche Verlage, Journalisten und Internet-Aktivisten Unterlassungserklärungen unverzüglich nach Aufforderung abgegeben haben, ohne auch nur zu versuchen, die falschen Darstellungen zu rechtfertigen“. Außerdem sei in einigen Fällen Schmerzensgeld durchgesetzt worden, so Lehr. Mittlerweile hätten 34 deutsche und ausländische Blogger und Medien Unterlassungserklärungen abgegeben, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“.
Die Schlagzeilen über das Ehepaar Wulff dürften dennoch kaum abreißen. Bis ihr Mann im Zuge der Affäre um Hauskredite und Gratisurlaube Mitte Februar seinen Hut nahm, hatte sich Bettina Wulff zunächst mit Stellungnahmen zurückgehalten – möglicherweise um die Aufmerksamkeit nicht noch stärker auf das Paar zu lenken.
Nun plant sie jedoch jenseits des juristischen Kampfes auch eine publizistische Offensive. Bereits in diesem Monat soll ein Buch über ihr Leben erscheinen. Die Ex-First-Lady hat sich auch beruflich neu orientiert und mit einer PR-Agentur selbstständig gemacht. „Ich fühle mich frei, weil ich mein eigener Chef bin“, sagte sie dem Magazin „Focus“.
Autovervollständigung
Google hat die Autovervollständigungsfunktion 2008 in seiner Internet-Suchmaschine eingeführt. Die Idee: Während man dabei ist, einen Suchbegriff einzutippen, tauchen bereits automatisch Vorschläge auf, die auf den häufigsten Anfragen anderer Nutzer beruhen. Google argumentierte zum Start, das spare Zeit, verhindere Tippfehler und helfe manchmal auch, die Suchanfrage präziser zu formulieren. Die Funktion bringt Google auch Ärger: Manche Menschen wollen sich nicht damit abfinden, dass bei Eingabe ihres Namens Begriffe wie „Insolvenz“, „Betrug“ oder „Festnahme“ auftauchen. Immer wieder kommt es zu Gerichtsverfahren. Google betont, man nehme keinen Einfluss auf die Begriffe, die zur Autovervollständigung vorgeschlagen werden. Sie würden auf Basis häufiger Suchanfragen generiert.