Auch für Zinsen auf dem Mietkautionskonto kann Abgeltungsteuer fällig werden. In der Regel lautet das Konto auf den Namen des Vermieters – er legt die Mietsicherheit treuhänderisch für den Mieter an. Die Zinsen seien allerdings dem Mieter zuzurechnen und auch von ihm zu versteuern, erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin. Sind die Kautionsbeträge mehrerer Mieter auf dem Konto angelegt, muss der Vermieter gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung über die jeweiligen Einkünfte abgeben.
Fehlen von Rauchmelder kann Minderungsgrund sein
Schreibt der Gesetzgeber Rauchmelder in der Wohnung vor, haben Mieter einen Anspruch auf die Ausstattung. Sollten die Rauchmelder dann fehlen, habe der Mieter das Recht, die Miete zu kürzen, erläutert der Deutsche Mieterbund. Dazu gebe es allerdings noch keinerlei Rechtsprechung. Bislang sind Rauchmelder vor allem in Neubauten vorgeschrieben. Je nach Bundesland gibt es gesetzliche Unterschiede. In Bayern besteht derzeit noch keine Rauchmelderpflicht.
Vermieter muss raue Badewanne ersetzen
Eine stumpfe und raue Badewanne muss der Vermieter ersetzen. Das geht aus einer Entscheidung des
Amtsgerichts Hannover hervor, über die der Deutsche Mieterbund in der Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ (Ausgabe 10/2009) berichtet. In dem Fall trugen die Mieter nach Ansicht der Richter glaubhaft vor, dass die Sitzfläche der Badewanne derart abgenutzt war, dass „beim Baden ein Gefühl eintritt, als würde man im Sand sitzen“. Die Abstumpfung der Oberfläche habe ein Maß erreicht gehabt, dass ein Frotteehandtuch beim Putzen Fussel verloren habe.
Az.: 414 C 16261/08