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HANNOVER: „Soli“ verfassungswidrig?

HANNOVER

„Soli“ verfassungswidrig?

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    (dpa) Erstmals hat in Deutschland ein Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer als verfassungswidrig eingestuft. Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover setzte am Mittwoch die Klage eines leitenden Angestellten aus, der Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben hatte.

    Das Gericht verwies das Verfahren zur grundsätzlichen Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der seit Jahren gegen den „Soli“ kämpft, zeigte sich erfreut über die Entscheidung. „Wir rechnen uns sehr gute Chancen aus“, sagte Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel in Berlin mit Blick auf ein mögliches Aus für den „Soli“.

    Die Richterin Georgia Gascard sagte zur Begründung für das Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts, das tragende Motiv für die Einführung des Soli seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen. „Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte.“ Eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag diene jedoch nach der Vorstellung des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen, betonte Gascard. Eine Überprüfung des „Soli“ durch das Bundesverfassungsgericht werde Rechtssicherheit schaffen, sagte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke.

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