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BERLIN: Strengere Auflagen für Bordelle

BERLIN

Strengere Auflagen für Bordelle

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    Dem ältesten Gewerbe der Welt droht Ungemach: Bordellbetreiber müssen mit deutlich strengeren Auflagen rechnen. Der Bundesrat wird in seiner nächsten Sitzung Anfang Juni Maßnahmen beraten, die Prostituierte besser schützen sollen – vorgesehen ist auch, die Benutzung von Kondomen in Freudenhäusern zur Pflicht zur machen.

    Im baden-württembergischen Sozialministerium ist man optimistisch: „Wir haben gute Argumente und hoffen auf breite Unterstützung“, so Ministerin Monika Stolz (CDU). Das Land steckt hinter der Bundesratsinitiative, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, neue, einheitliche Gesetzesregelungen „für den Betrieb von Prostitutionsstätten“ zu schaffen. Laut Stolz reichen die alten Vorgaben nicht mehr aus, Frauen vor menschenunwürdiger Behandlung zu schützen. Die Signale aus den anderen Bundesländern sind durchaus positiv.

    Für den Schutz der Damen des horizontalen Gewerbes vor Krankheiten sieht der Antrag eine Kondompflicht vor. Im Bordell sollen Schilder sichtbar darauf hinweisen. Und: Der Betreiber „darf ungeschützten Geschlechtsverkehr nicht zulassen“, heißt es in der Initiative. Wie die Einhaltung der Kondompflicht kontrolliert werden soll, darüber zerbrechen sich die Experten noch den Kopf. Der Antrag wertet den Verkehr ohne Gummi jedenfalls als Ordnungswidrigkeit, die mit einer saftigen Geldbuße geahndet werden soll – für den Betreiber, nicht für den Freier.

    Bundesweit 400 000 Prostituierte

    Durch die Initiative soll insbesondere die Ausbeutung in sogenannten „Flatrate-Bordellen“ verhindert werden, in denen der Kunde einmal zahlt, aber so viele sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann wie er will. Landauf, landab ist diese Art der Etablissements offenbar auf dem Vormarsch. Außerdem soll derjenige, der künftig ein Bordell eröffnen will, dafür eine behördliche Genehmigung einholen müssen („Erlaubnispflicht“). Und der Betreiber in spe wird sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen müssen. Das heißt, ist das Betriebskonzept etwa auf „Flatrate“ ausgerichtet, oder ist der Betroffene durch einschlägige Milieudelikte vorbestraft, sollen die Ordnungsbehörden ihr Veto gegen die Bordelleröffnung einlegen.

    Nach seriösen Schätzungen gehen in Deutschland etwa 400 000 Menschen der Prostitution nach, vor allem Frauen. In Bayern wurden schon vor einigen Jahren Prostituierte und deren Kunden nach der bayerischen Hygieneverordnung dazu verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden. Vor einem Jahr sorgte die Stadt Augsburg genau deshalb für Schlagzeilen. Die Stadt hatte in einem Etablissement ungeschützten Oralverkehr beanstandet. Dem Bordell wurde unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro auferlegt, jegliche Ausübung ungeschützten Geschlechtsverkehrs zu unterbinden. Dagegen klagte wiederum die „Puffmutter“ – das Verwaltungsgericht wies die Klage mit dem Verweis auf die Kondompflicht ab.

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