Die Bundesregierung zieht die Konsequenzen aus dem beispiellosen Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und reformiert die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder. Die Kompetenz des in Köln angesiedelten Bundesamtes wird deutlich gestärkt, gleichzeitig wird der Umgang mit V-Leuten zum ersten Male überhaupt auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt.
BERLIN