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ERLANGEN: Verwirrung über die neue Lebensmittelverordnung

ERLANGEN

Verwirrung über die neue Lebensmittelverordnung

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    Walnüsse können allergische Reaktionen auslösen.
    Walnüsse können allergische Reaktionen auslösen. Foto: Foto: dpa

    Vor zwei Jahren wurde die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung beschlossen, am 13. Dezember soll sie in allen Mitgliedsländern in Kraft treten. Kurz vor dem Start brodelt es in der deutschen Gerüchteküche: Müssen künftig auch für selbst gebackene Kuchen im Kindergarten die Inhaltsstoffe aufgelistet werden? Ebenso für Plätzchen auf dem Vereinsweihnachtsmarkt, für Nudelsalat auf dem Wohltätigkeitsbasar?

    Die EU möchte mit der neuen Verordnung unter anderem den Gesundheitsschutz der Verbraucher erhöhen. Inhaltsstoffe, die allergische Reaktionen auslösen können – etwa Nüsse, glutenhaltiges Getreide, Milch oder Sesam – müssen gut lesbar auf der Verpackung oder bei loser Ware durch ein Schild gekennzeichnet werden.

    In der EU-Verordnung wird der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen ausgeschlossen. Sie soll nur für Unternehmen gelten. „Was noch fehlt, in Sachen Lebensmittelkennzeichnung, ist die Durchführungsverordnung“, sagt Claudia Schuller vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen dazu. Für Bund und Länder bestehen also Spielräume in der Umsetzung des EU-Rechts. Schuller gibt zu bedenken, dass ja noch nicht feststehe, ob die Verordnung auch für offene Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte gelte, an denen sich Vereine für wohltätige Zwecke beteiligen. Dann müsste der Hinweis „Enthält Nüsse“ neben dem selbst gebackenen Nusskuchen stehen.

    Während Bayern noch auf die Durchführungsverordnung wartet, redet Nordrhein-Westfalen bereits Klartext. Helferinnen und Helfer auf lokaler Ebene, etwa bei Schul- oder Dorffesten, müssen ihre selbst zubereiteten Suppen, Salate, Kuchen und Waffeln nicht nach EU-Vorschriften kennzeichnen, teilt das dortige Verbraucherschutzministerium mit.

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