Die Bundesregierung darf Entscheidungen über Rüstungsexporte weiter geheim treffen und das Parlament erst nachträglich darüber informieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden.
Von reda|
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Debatte um Waffenexporte: Der Kampfpanzer Leopard gehört zu den gefragten Rüstungsgütern.Foto: Foto: Peter Steffen, dpa
Die Bundesregierung darf Entscheidungen über Rüstungsexporte weiter geheim treffen und das Parlament erst nachträglich darüber informieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden.