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KARLSRUHE: Wann Kinder für ihre Eltern haften

KARLSRUHE

Wann Kinder für ihre Eltern haften

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    Pflicht auf gegenseitigen Beistand: Doch was, wenn Eltern und Kinder zerstritten sind?
    Pflicht auf gegenseitigen Beistand: Doch was, wenn Eltern und Kinder zerstritten sind? Foto: Foto: Robert Kneschke

    Die Deutschen werden immer älter. Und wenn die Eltern länger leben, gibt es auch immer mehr Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater finanziell unterstützen müssen. Für die meisten erwachsenen Töchter und Söhne ist es eine Selbstverständlichkeit zu helfen – sofern sie es sich leisten können. Doch was passiert, wenn Eltern und Kinder kein Wort mehr miteinander reden? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch geurteilt, dass erwachsene Kinder auch dann verpflichtet sind, die Kosten des Pflegeheims zu tragen, wenn ihre Eltern den Kontakt zu ihnen längst abgebrochen haben. Die Entscheidung ist im Sinne der Kommunen.

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