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Was ist eine Abfindungsbrennerei?

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Was ist eine Abfindungsbrennerei?

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    In Deutschland gibt es rund 700 Verschluss- und 28 000 Abfindungsbrennereien. Abfindungsbrennerei ist die Bezeichnung für einen Produktionsbetrieb von Spirituosen (Destillerie), dessen Brenngeräte während des Herstellungsprozesses nicht unter zollamtlichem Verschluss stehen. Im Gegensatz zur Verschlussbrennerei entsteht bei der Abfindungsbrennerei die Steuer nicht nach der Menge des tatsächlich erzeugten Alkohols. Stattdessen wird die Alkoholmenge nach Art und Menge des angemeldeten Materials festgesetzt. Ein Beispiel: Für Apfelmaische beträgt der Ausbeutesatz 3,6 Prozent. Meldet der Brenner 200 Liter Apfelmaische an, dann erhält er einen Steuer- oder Ablieferungsbescheid über 200 mal 3,6 Prozent = 7,2 Liter Alkohol. Mehrausbeuten gehen steuerfrei in den Besitz des Brenners über. Minderausbeuten gehen zu Lasten des Brenners. Sie kommen jedoch so gut wie nie vor, im Durchschnitt beträgt die Überausbeute 40 Prozent. Der Brenner meldet seine Rohstoffe mit einer Abfindungsanmeldung beim zuständigen Hauptzollamt an. Dabei entscheidet er, ob der nominell entstehende Branntwein an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abgeliefert oder versteuert werden soll. Abfindungsbranntwein unterliegt einem verminderten Steuersatz von 10,22 Euro je Liter Alkohol. Das Branntweinmonopol wurde 1919 als Finanzmonopol in Deutschland eingeführt. Nach umfangreichen Änderungen beschränkt sich seine Funktion heute im Wesentlichen auf die Übernahme und die Vermarktung von Agraralkohol. Die ursprüngliche Zielsetzung, Gewinne für den Bundeshaushalt zu erwirtschaften, lässt sich seit der Liberalisierung des Einfuhrmonopols nicht mehr verwirklichen. Die Erträge der Bundesmonopolverwaltung aus dem Verkauf von Alkohol decken die Kosten derzeit nicht. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt konnte von rund 150 Millionen Euro Ende der 90er Jahre auf rund 80 Millionen Euro im Jahr 2009 reduziert werden. Schwarzbrennerei ist gerade in landwirtschaftlich geprägten Regionen traditionell vorhanden, eine Ursache können hohe Steuern und hohe Preise wie in Skandinavien darstellen. Zolltechnisch wird in Deutschland zwischen Schwarzbrennerei und Geheimbrennerei unterschieden: Schwarzbrennen ist die Herstellung durch Manipulation ordnungsgemäß angemeldeter Anlagen ohne steuerliche Erfassung. Geheimbrennen ist die Herstellung von Branntwein mit Anlagen, die nicht angemeldet sind.

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