Am 20. November entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über Grundsätze des kirchlichen Arbeitsrechts, urteilt, ob bei Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie ein generelles Streikverbot zulässig ist. Natürlich ist es das nicht, macht Ingrid Matthäus-Maier (67) acht Tage vor dem Termin in Würzburg klar.
Politik