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Würzburg/Schweinfurt: Arbeitszeit, Vertrag, Lohn und mehr: 6 Tipps für den Ferienjob

Würzburg/Schweinfurt

Arbeitszeit, Vertrag, Lohn und mehr: 6 Tipps für den Ferienjob

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    Ob in der Eisdiele, in der Werkshalle oder auf dem Bau: In den Sommerferien verdienen sich junge Leute gerne was dazu.
    Ob in der Eisdiele, in der Werkshalle oder auf dem Bau: In den Sommerferien verdienen sich junge Leute gerne was dazu. Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa (Symbolbild)

    Wenn in Kürze in Bayern die Sommerferien beginnen, dann heißt es für viele Jugendliche: Geld verdienen. Ferienjobs sind also gefragt, um das Taschengeld aufzustocken. Doch die Arbeit auf Zeit kann Tücken haben, auf die sich Ferienjobber vorbereiten sollten. Was Fachleute raten:

    1. Arbeitszeit: Nicht mehr als 40 Stunden

    8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche: Mehr geht in einem Ferienjob nicht. Darauf hat die unterfränkische Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mit Blick auf den gesetzlichen Arbeitsschutz hingewiesen. Gearbeitet werden dürfe zudem nur zwischen 6 und 20 Uhr. Ausnahme: Über 16-Jährige mit einem Job in der Gastronomie (bis 22 Uhr) oder in Mehrschicht-Betrieben (bis 23 Uhr) können länger ran.

    Mit wenigen Ausnahmen sind die Wochenenden für Ferienjobs tabu, so die DGB-Jugend. Für Pausen gelte: Wer 4,5 bis 6 Stunden am Tag arbeite, habe Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden auf mindestens 60 Minuten Unterbrechung. Auch wichtig: Schulpflichtige dürfen nicht länger als 4 Wochen im Jahr in den Ferien jobben, um die Erholung nicht zu gefährden.

    2. Je nach Alter gelten andere Regeln

    Wer jünger als 14 Jahre ist, darf noch keinen Ferienjob machen. Es sei denn, die Eltern stimmen zu. Dann können laut DGB-Jugend Kinder ab 13 bis zu 2, in der Landwirtschaft bis zu 3 Stunden pro Tag in der Zeit zwischen 8 und 18 Jahren arbeiten.

    3. Bei der Bezahlung gilt der Mindestlohn - mit Ausnahmen

    Das Mindestlohngesetz gilt auch für den Ferienjob – allerdings erst ab 18 Jahren: Das betont die DGB-Jugend Unterfranken. Demnach muss in diesen Sommerferien 10,45 Euro pro Stunde bezahlt werden. Das gelte auch, wenn der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung (pro Monat bis 450 Euro und maximal 43,06 Stunden) eingestuft wird.

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, sollte nach Meinung des DGB darauf achten, dass der Ferienjob "fair bezahlt" werde. Zwar seien keine Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Steuern aber schon, wenn die Summe über dem Lohnsteuerfreibetrag von 862,25 Euro im Monat liege. Stelle man im folgenden Jahr beim Finanzamt einen Antrag auf Erstattung, bekomme man die gezahlten Steuern zurück.

    Für Eltern ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Der Ferienjob-Lohn der Kinder – egal wie hoch – hat keine Auswirkungen auf das Kindergeld. Darauf hat die Versicherung ARAG hingewiesen.

    4. Den Ferienjob nur mit einem Vertrag anfangen

    "Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen", lautet der Rat von DGB-Jugendsekretärin Anna-Katrin Guck in Schweinfurt. Der Vertrag sollte demnach Aufgaben, Arbeitszeit und Lohn regeln. Eine elektronische Lohnsteuerkarte bekommen Ferienjobber vom Finanzamt.

    5. Auf den Arbeitsschutz und die Lohnfortzahlung achten

    Ferienjobber sind laut ARAG über den Arbeitgeber unfallversichert – unabhängig davon, wie lange der Job dauert und wie hoch der Lohn ausfällt. Das gelte für unbezahlte Praktika ebenfalls.

    Der Unfallschutz erstrecke sich auch über den Weg zur Arbeit und den Heimweg, ergänzt DGB-Jugendsekretärin Guck. Laut ARAG übernimmt die Unfallversicherung die Heilbehandlung des Ferienjobbers sowie Reha und Lohnersatzleistungen. Werden Schülerinnen oder Schüler während des Ferienjobs krank, müsse der vereinbarte Lohn weiterbezahlt werden.

    Für Ferienjobs oder Praktika im Ausland gelten der ARAG zufolge allerdings andere Regeln. Dort greife die deutsche Unfallversicherung nicht. Auch nicht, wenn der Job im fremden Land bei einem deutschen Unternehmen geleistet werde. Die ARAG rät deshalb, sich vor der Abreise mit einer Privatversicherung für Arbeitsunfälle im Gastland abzusichern.

    6. Wenn es Probleme gibt: bei den Behörden melden

    Die Arbeit ist grundsätzlich zu gefährlich oder unangemessen anstrengend: Wem dies widerfährt, der sollte sich nach Angaben der DGB-Jugend Unterfranken an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt wenden. Verstoßen Unternehmen gegen den Arbeitsschutz für Ferienjobber, müssen sie mit heftigen Geldbußen rechnen: Laut ARAG können es bis zu 30.000 Euro werden. Auch die Ahndung als Straftat sei möglich.

    Wo man Ferienjobs findetSoziale Netzwerke im Internet sind mittlerweile eine der wichtigsten Fundgruben für Ferienjob-Angebote geworden. Darauf weist die Agentur für Arbeit in Schweinfurt hin. Firmen inserierten dort in der Regel ebenso häufig wie auf ihren Webseiten. Auch per Zeitungsannoncen werde geworben.Jobportale wie jenes der Agentur für Arbeit gibt es im Internet viele. Dazu zählen zum Beispiel Indeed, schuelerjobs.de oder nebenjob.de. Auch mit einer klassischen Suchmaschinen-Anfrage finde man schnell Angebote, so die Auskunft der Arbeitsagentur in Schweinfurt.aug

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