(md) Derzeit werden alle Ruheständler durch die Finanzämter auf eine eventuelle Steuerschuld überprüft. Denn durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes sind viele Rentner und Pensionäre steuerpflichtig geworden – oft, ohne davon zu wissen. Durch jenes Gesetz wurden auch die Steuerregeln für die Altersvorsorge beträchtlich verändert. Wie gesetzliche, private und betriebliche Renten besteuert werden – und welche Varianten der Vorsorge Steuervorteile bringen, war Thema einer Telefonaktion dieser Zeitung in dieser Woche.
Ich bekomme seit 2003 Rente. Wie viel muss versteuert werden?
Wer seit 2005 oder früher eine gesetzliche Rente bekommt, bei dem sind 50 Prozent der Rente aus dem Jahr 2005 steuerpflichtig. Die anderen 50 Prozent aus dem Jahr 2005 bleiben steuerfrei und werden in Euro und Cent lebenslang festgeschrieben – mit der Folge, dass jede Rentenanpassung voll besteuert wird.
Muss ich als Rentner Steuern nachzahlen?
Das kann passieren. Wenn Sie bereits 2005 Rente bekamen, liegt der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente bei 50 Prozent. Liegen Sie mit Ihren Einkünften über dem Steuerfreibetrag, fallen Steuern an und müssen auch nachgezahlt werden. Der Steuerfreibetrag lag im vergangenen Jahr bei 8004 Euro pro Person.
Ich bekomme eine Betriebsrente. Wie muss ich diese versteuern?
Kommt die Betriebsrente aus einer Entgeltumwandlung oder ist sie arbeitgeberfinanziert, ist sie komplett steuerpflichtig. Ausnahme: Haben Sie einen Altvertrag, zum Beispiel eine Direktversicherung, die vor 2005 abgeschlossen und die in der Ansparphase pauschal versteuert wurde, ist die Kapitalauszahlung steuerfrei. Von der monatlichen Rente wird der Ertragsanteil besteuert.
Ich habe stets eine Steuererklärung gemacht, meine Rente aber nicht angegeben, weil ich der Meinung war, dass diese steuerfrei ist. Jetzt wird mir ein Strafverfahren angedroht. Was kann ich machen?
In Ihrem Fall ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wenden Sie sich umgehend an den zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt und besprechen mit ihm die erforderlichen Schritte. Sie müssen sich darauf einstellen, die Steuern nachzuzahlen und auch Zinsen. Zudem kann ein Bußgeld fällig werden.
Wie hoch ist der steuerliche Grundfreibetrag?
Der Betrag liegt für 2010 bei 8004 Euro, bei gemeinsam veranlagten Verheirateten sind es 16 008 Euro. Wer nach Abzug aller abzugsfähigen Kosten über diesem Freibetrag liegt, muss Steuern zahlen.
Muss ich meine Unfallrente in der Steuererklärung angeben?
Wenn es sich um eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherer – Unfallkassen und Berufsgenossenschaften – handelt, ist diese Rente steuerfrei. Eine private Unfallrente hingegen muss je nach Rentenart mit dem Ertragsanteil und/oder in Abhängigkeit von der Zahlungsdauer versteuert und in der Steuererklärung angegeben werden.
Mein Sohn arbeitet auf 400-Euro-Basis. Ich will für ihn eine Altersvorsorge abschließen. Lohnt sich für ihn (33) eine Rürup-Rente?
Nein, bei der Rürup-Rente erfolgt die Förderung ausschließlich über Steuervorteile, das heißt, man muss entsprechende Steuern zahlen, um die Beiträge absetzen zu können. Für Ihren Sohn gibt es die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit im 400-Euro-Job zu verzichten. Dadurch wird er rentenversicherungspflichtig und kann die Riester-Zulagen bekommen – also eine Riester-Rente zur Altersvorsorge abschließen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich Steuern zahlen muss auf meine Rente. Wer kann mir helfen?
Lassen Sie Ihre Unsicherheit nicht auf sich beruhen. Gehen Sie zu einem Steuerberater oder zu einem Lohnsteuerhilfeverein und lassen Sie Ihre steuerliche Situation klären.
Ich gehe heuer in Rente. Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil und wird die Steuer gleich einbehalten?
Nein, die Steuer wird nicht eingezogen. Lediglich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden sofort einbehalten. Eine eventuelle Steuerschuld wird im Rahmen der Steuererklärung ermittelt.
Meine Tochter hat bereits einen Riester-Vertrag zur Altersvorsorge. Jetzt steht sie vor der Frage, ob sie noch eine Betriebsrente abschließt oder eine private Rentenversicherung. Was empfehlen Sie?
Betrachtet man ausschließlich die staatliche Förderung, ist die betriebliche Altersversorgung zu empfehlen. Ihre Tochter spart in der Einzahlphase Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. In der Auszahlphase müssen Betriebsrenten in der Regel versteuert werden. Da der persönliche Steuersatz im Alter in aller Regel niedriger ist als im Erwerbsleben, lohnt sich die Form der Vorsorge auf jeden Fall.
Kann es sein, dass ich auf meine Betriebsrente sowohl Steuern als auch Sozialabgaben zahlen muss?
Ob und in welcher Höhe Sie Steuern auf die Betriebsrente zahlen müssen, hängt vom Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung und vom Alter des Vertrages ab. Sozialversicherungsbeiträge müssen immer gezahlt werden. Gleich, welche Form der Betriebsrente: Bei Auszahlung wird der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Welche Ausgaben kann ich als Rentner von meinen Einkünften noch abziehen?
Das sind Werbungskosten, Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung, alle privaten Versicherungen, Kfz-Haftpflicht, Spenden und Mitgliedsbescheinigungen, außergewöhnliche Belastungen wie Behindertenpauschbetrag, Pflegeaufwendungen, Krankheitskosten sowie Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Ich bekomme seit diesem Jahr 1000 Euro Monatsrente. Deshalb habe ich noch einen Nebenjob und außerdem Einnahmen aus Kapitalvermögen und Mieteinnahmen. Muss ich Steuern zahlen?
Eine Steuerschuld ergibt sich unter Berücksichtigung aller steuermindernden Tatbestände aus der Summe aller Einkommensarten. Nur aus dem Bezug der gesetzlichen Rente ergibt sich keine Steuerpflicht. Aber schon wegen des Nebenjobs und der Mieteinnahmen sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Ich zahle seit drei Jahren Einkommensteuer und ärgere mich jetzt: Meine Freundinnen haben ungefähr die gleiche Rente und zahlen nichts. Hätte ich mich zurückhalten sollen?
Sie haben richtig gehandelt. Zum einen kennen Sie die Einkommenssituation Ihrer Freundinnen nicht so genau. Zum anderen – sollten Ihre Freundinnen steuerpflichtig sein, wird das Finanzamt früher oder später auf sie zukommen. Und dann fallen womöglich Nachzahlungen und Strafgebühren an. Diesen Kalamitäten sind Sie aus dem Weg gegangen. Um die Steuerpflicht kommen Sie nicht herum!
Ich bin Rentner, habe eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die in einem halben Jahr nicht mehr gültig ist. Was kann ich machen?
Beantragen Sie eine neue Bescheinigung. Wenn sich an Ihren finanziellen Verhältnissen nichts grundlegend geändert hat, wird Ihnen diese Bescheinigung auch wieder ausgestellt. Diese ist wiederum maximal drei Jahre gültig.
Ich bin 66 und Rentner, habe eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und speise Strom ins öffentliche Netz ein. Können meine Einnahmen zur Steuerpflicht führen?
Ganz gewiss tun sie das, denn wenn Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen und dafür Geld bekommen, haben Sie ein Gewerbe, müssen Einkommensteuer zahlen, möglicherweise auch Umsatzsteuer. Holen Sie sich dringend steuerliche Beratung.
Meine Frau und ich bekommen seit 2004 Rente: Ich 1268 Euro, meine Frau 238 Euro. Müssen wir Steuern zahlen?
Aufgrund Ihrer gesetzlichen Renten nicht, denn der steuerpflichtige Anteil beträgt in beiden Fällen 50 Prozent. Dennoch ist es möglich, dass Sie Steuern zahlen müssen aufgrund anderer Einkünfte, die Sie haben.
Ich bekomme seit vergangenem Jahr Rente, mein Mann ist noch Arbeitnehmer. In der Steuererklärung habe ich vergessen, meine Rente anzugeben. Wie viel von meiner Rente muss ich versteuern? Was kann ich jetzt machen?
Gehen Sie aktiv auf das Finanzamt zu. Es erfährt ohnehin vom Rentenversicherungsträger, dass Sie eine Rente bekommen. Wer erstmals 2010 Rente bezog, bei dem sind 60 Prozent der Rente steuerpflichtig.
Hier gibt's Informationen
Fragen zur Besteuerung beantwortet das Informationszentrum der deutschen Versicherer „Zukunft klipp und klar“ unter der kostenfreien Beratungs-Hotline (0800) 3 39 93 99.
Informationen über gesetzliche Renten erteilt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrem kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer (0800) 10 00 48 00. Hier kann man auch das neue Heft „Informationen zum Steuerrecht“ kostenlos bestellen.