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HAMBURG: Lehman-Pleite: Gericht verurteilt Haspa

HAMBURG

Lehman-Pleite: Gericht verurteilt Haspa

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    Kläger Bernd Krupsky (links) vor dem Landgericht Hamburg. Das Gericht hat Lehman-Anleger Krupsky am Dienstag Schadenersatz in voller Höhe zugesprochen.
    Kläger Bernd Krupsky (links) vor dem Landgericht Hamburg. Das Gericht hat Lehman-Anleger Krupsky am Dienstag Schadenersatz in voller Höhe zugesprochen. Foto: FOTO dpa

    (dpa) Schadenersatz in voller Höhe hat das Hamburger Landgericht einem Käufer von Zertifikaten der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers zugesprochen. Die Hamburger Sparkasse (Haspa) habe den 64 Jahre alten früheren Lehrer Bernd Krupsky beim Verkauf der Anleihen im Dezember 2006 in zwei Punkten falsch beraten, sagte der Vorsitzende Richter der zuständigen Zivilkammer am Dienstag.

    Der 64-Jährige hatte Zertifikate im Wert von 10 000 Euro erstanden, die seit der Lehman-Pleite im September 2008 faktisch wertlos sind. Eine Entschädigung hatte die Haspa zunächst abgelehnt. Der Kläger äußerte sich zufrieden über das Urteil. Die Haspa kündigte umgehend an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Gericht habe in seiner Entscheidung „rückwirkend Pflichten für Banken festgeschrieben, die es vorher nicht gab“, sagte eine Sprecherin in einer Stellungnahme. Der Richter sagte, die Haspa habe den Kläger nicht darauf hingewiesen, dass die von ihm gekauften Lehman-Anleihen nicht der deutschen Einlagensicherung unterlagen. Zudem habe sie verschwiegen, ein „wirtschaftliches Eigeninteresse“ an dem Geschäft zu haben. So habe die Haspa damals eine größere Menge Lehman-Zertifikate gekauft, um sie gewinnbringend an Kunden weiterzuveräußern.

    Die Zahl der Lehman-Geschädigten in Deutschland schätzen Experten auf 30 000 bis 50 000. In vielen Städten sind bereits Verfahren gegen Banken anhängig, allein am Hamburger Landgericht sind es nach Angaben einer Sprecherin derzeit mindestens 25. Im bundesweit ersten Verfahren um Beratungsfehler beim Kauf von Lehman-Anleihen hatte das Landgericht Frankfurt am Main im November die Klage eines Anlegers als unbegründet abgewiesen.

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