Das Bundeskartellamt hat gegen vier deutsche und einen österreichischen Autozulieferer insgesamt 75 Millionen Euro Bußgeld wegen illegaler Preisabsprachen verhängt. Sie sollen zwischen 2005 und 2013 Preise und Rabatte abgestimmt haben, wie das Kartellamt am Mittwoch bekanntgab. Außerdem einigten sich die Konkurrenten laut Kartellamt, den Kundenstamm untereinander nicht anzugreifen. Die Firmen produzieren Bodenbeläge, Hutablagen und schalldämpfende Stoffe etwa für den Motorraum von Autos.
Es ist der erste abgeschlossene Bußgeldfall des Bundeskartellamtes mit einem 2012 neu eingeführten System für anonyme Hinweise. Dieses elektronische Postfach-System, das auch in vielen Großunternehmen bei der internen Revision und in Landeskriminalämtern eingesetzt wird, ermöglicht die Überprüfung und auch kritische Rückfragen an Hinweisgeber, ohne deren Identität zu kennen. Insider-Wissen kommt bei der Aufdeckung und Zerschlagung von Kartellen eine entscheidende Bedeutung zu. Beim Kartellamt gingen „zahlreiche“ anonyme Hinweise ein, die besonders sorgfältig auf ihre Schlüssigkeit überprüft würden, wie ein Sprecher sagte.
Im aktuellen Fall habe sich die Richtigkeit erwiesen. Alle Unternehmen hätten bei der Aufklärung kooperiert und dafür Ermäßigungen des Bußgeldes bekommen.
Im Einzelnen geht es um die Firmen Autoneum Germany GmbH, Roßdorf (Hessen), die Carcoustics International GmbH, Leverkusen, die Ideal Automotive GmbH im oberfränkischen Burgebrach (Bayern), die International Automotive Components Group (IAC), Düsseldorf und ein österreichisches Unternehmen. Gegen ein weiteres Unternehmen werden nach Angaben des Amtes derzeit noch Ermittlungen geführt. Autoneum Germany, die Tochter des gleichnamigen Zulieferkonzerns aus der Schweiz, betonte, während des Verfahrens mit der Behörde umfänglich kooperiert zu haben. Ein Schaden für Kunden sei nicht entstanden. Carcoustics wies auf Anfrage darauf hin, dass das Unternehmen bereits 2005 den Ausstieg aus dem Geschäft mit textilen Bauteilen wie Bodenbelägen beschlossen habe. Die Ideal Automotive GmbH und IAC äußerten sich zunächst nicht.
Formal rechtskräftig sind die Bußgelder allerdings noch nicht. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Allerdings wurde mit allen Unternehmen und Verantwortlichen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) erreicht, teilte das Bundeskartellamt mit. Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und der Dauer eines Kartellverstoßes.