Die EU-Kommission nimmt eine millionenschwere deutsche Staatshilfe für die Fluggesellschaft Condor unter die Lupe. Nachdem das Gericht der Europäischen Union vor rund zweieinhalb Monaten die Genehmigung der Hilfen für nichtig erklärt hat, prüft die Kommission nun noch mal eingehend, ob die staatliche Unterstützung im Einklang mit EU-Recht ist. Die Behörde betont, dass die Einleitung der Untersuchung nicht bedeutet, dass die Hilfen tatsächlich gegen EU-Regeln verstoßen haben. Deutschland und andere Beteiligte in dem Verfahren haben nun die Möglichkeit, ihre Standpunkte zu untermauern, bevor die Kommission eine weitere Entscheidung trifft.
Brüssel